Allgemeine Geschäftsbedingungen

Unseren Angeboten und angenommenen Aufträgen liegen nur die nachfolgenden Bedingungen zugrunde, die wesentliche Bestandteile unserer Angebote und unserer Auftragsbestätigung bzw. der mit uns geschlossenen Kaufverträge sind. Der Besteller erklärt sich durch Annahme eines Angebotes bzw. durch Erteilung eines Auftrages mit unseren Geschäftsbedingungen vollinhaltlich einverstanden.

1. Angebot und Auftrag
1.1 Unsere Angebote sind stets frei bleibend und unverbindlich.

1.2 Aufträge, Auftragsänderungen und -ergänzungen, sowie mündliche Abreden und Zusagen jeder Art, sind erst verbindlich, wenn sie von uns schriftlich bestätigt wurden.

2. Preise

2.1 Unsere Preise verstehen sich rein netto und in Euro (€).
2.2 Berechnet werden die am Tage der Bestellung gültigen Preise zzgl. der gesetzlich vorgeschriebenen Mehrwertsteuer.
2.3 Verpackung, Versandspesen, Transportversicherung, Zollgebühren und Mehrwertsteuer in der jeweils gesetzlichen Höhe werden gesondert berechnet, unberechtigter und nicht vorher von uns autorisierter Abzug dieser bei Zahlung der Rechnung wird nachgefordert (s. Punkt 3.5).
2.4 Ändern sich in der Zeit zwischen Abschluss des Vertrages und unserer Lieferung bzw. Leistung den Preis bestimmende Faktoren, so sind wir berechtigt, bei Aufrechterhaltung des Vertrages den Preis entsprechend anzugleichen. Dasselbe gilt, wenn nach Vertragsschluss zusätzlich auf den Vertrag bezügliche Steuern oder Abgaben erhoben werden.

3. Zahlungsbedingungen

3.1 Unsere Rechnungen sind grundsätzlich per Vorkasse oder auf Rechnung zahlbar. Zusätzlich akzeptieren wir nach Absprache den Rechnungsausgleich durch das SEPA-Firmen-Lastschriftverfahren. Andere vereinbarte Konditionen unterliegen ebenfalls den hier aufgeführten Geschäftsbedingungen.
3.2 Werden im Lastschriftverfahren eingeforderte Rechnungen durch Gründe, die der Besteller verursacht hat, nicht bezahlt, so sind wir berechtigt, die uns entstandenen Kosten dem Besteller weiter zu berechnen und die Lieferung wieder auf Nachnahme oder Vorauskasse zurückzusetzen.

3.3 Alle im Zahlungsverkehr anfallenden Gebühren und Wechsel sind vom Besteller zu tragen; Minderzahlungen die auf Gebühren, Wechsel oder Skonti zurückzuführen sind, gelten bis Ausgleich als unbezahlt und können mit Zinsen nachgefordert werden (s. Punkt 3.5).
3.4 Skontoabzüge werden nur anerkannt, wenn alle Rechnungen beglichen sind und diese ausdrücklich, also schriftlich, vorher vereinbart wurden.

3.5 Bei Überschreitung von Zahlungszielen sind wir auch ohne Mahnung berechtigt, seit Fälligkeit, Zinsen in Höhe von 3% über dem jeweiligen Diskontsatz zu berechnen. Außerdem berechnen wir Mahngebühren. Werden diese unberechtigterweise nicht bezahlt, so steht es uns frei, diese auf dem Rechtsweg einzufordern.
3.6 Bei Dienst- oder Werkleistungen sind wir berechtigt, angemessene Abschlagszahlungen zu verlangen.

3.7 Schecks und Wechsel werden nicht akzeptiert.
3.8 Verschlechtert sich die Zahlungsfähigkeit des Bestellers nach Vertragsschluss oder wird uns nachträglich bekannt, dass gegen die Zahlungsfähigkeit des Bestellers Bedenken bestehen, so können wir sofortige Begleichung unserer Forderungen verlangen, auch wenn Stundung vereinbart war. Unter denselben Vereinbarungen können wir für noch nicht erfolgte Lieferungen Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen verlangen oder vom Vertrag zurücktreten.
3.9 Eingehende Zahlungen werden nach unserer Wahl auf etwaige Kosten, Zinsen und/oder auf die älteste, fällige Hauptforderung angerechnet.
3.10 Zur Aufrechnung mit Gegenansprüchen und zur Zurückbehaltung von Zahlungen ist der Besteller nur befugt, wenn seine Forderungen unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Im Falle der Zurückbehaltung von Zahlungen ist außerdem erforderlich, dass die Gegenforderung auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

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4. Lieferung

4.1 Voraussetzung für die Einhaltung von Lieferfristen ist, dass der Besteller ihm obliegende Verpflichtungen rechtzeitig erfüllt und wir selbst richtig und rechtzeitig beliefert werden.
4.2 Lieferfristen verlängern sich auch innerhalb eines Lieferverzuges angemessen bei höherer Gewalt, Arbeitskämpfen, Betriebsstörungen und anderen von uns nicht verschuldeten Ereignissen, die auf unsere Lieferung Einfluss nehmen. Solche Umstände berechtigen uns auch ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten, ohne dass wir schadenersatzpflichtig werden.

4.3 Für Verzögerung auf dem Post- oder Transportweg haften wir nicht.
4.4 Bei Abänderungen des Vertrages, welche die Lieferfristen beeinflussen, verlängert sich die Lieferfrist in angemessenem Umfang.
4.5 Teillieferungen sind zulässig.
4.6 Mit der Warenannahme des Kunden vom Zusteller und Weiterverkauf der Ware ist der Kaufvertrag akzeptiert, es gelten die hier aufgeführten Geschäftsbedingungen.
4.7 Werden Warenlieferungen gegen Vorauskasse vereinbart und es ist 14 Tage nach Rechnungsstellung kein Zahlungseingang erfolgt, verfällt der Kaufvertrag. Davon ausgenommen sind speziell für den Kunden bestellte oder produzierte Ware, hier gelten unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen oder die im Angebot oder der Auftragsbestätigung vereinbarten Fristen und Konditionen.

5. Versand, An- und Rücktransport

5.1 Der Versand erfolgt immer auf Kosten und Gefahr des Bestellers. Dasselbe gilt für Antransport und Rücktransport von Waren, Material, Unterlagen etc., die der Kunde zur Verfügung stellt und zwar auch dann, wenn wir dabei tätig werden. Transportschäden sind sofort dem Frachtführer, andere Beanstandungen dem Verkäufer unverzüglich, spätestens innerhalb von 8 Kalendertagen, zu melden.
5.2 Bei unseren Lieferungen steht uns die Wahl des Transportmittels frei. Kosten für eine vom Besteller gewünschte beschleunigte oder besondere Transportart gehen zu Lasten des Bestellers.
5.3 Ist die Ware versandbereit und verzögert sich die Versendung aus Gründen, die der Besteller oder Empfänger zu vertreten hat, so geht die Gefahr auf den Besteller über, wenn die Versandbereitschaft durch den Verkäufer mitgeteilt wird.

6. Eigentumsvorbehalt

6.1 Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises unser Eigentum. Bei laufender Rechnung gilt das Vorbehaltseigentum als Sicherung für die Saldoforderung.
6.2 Der Besteller ist berechtigt, den Liefergegenstand im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuverkaufen. Andere Verfügungen, insbesondere die Verpfändung oder die Sicherheitsübereignung, sind dem Besteller nicht gestattet. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware ist der Besteller verpflichtet, auf unser Eigentum hinzuweisen und uns unverzüglich zu benachrichtigen. Der Besteller ist verpflichtet, die Eigentumsware nur unter Eigentumsvorbehalt weiterzuveräußern. Die Berechtigung zur Weiterveräußerung entfällt bei Zahlungseinstellung des Vertragspartners. Soweit der Käufer die abgetretene Forderung selbst einzieht, geschieht dies nur treuhänderisch. Die für uns eingezogenen Erlöse sind sofort an uns abzuliefern.
6.3 Der Besteller tritt dem Lieferer bereits jetzt alle Forderungen ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen den Abnehmer erwachsen. Es ist dem Besteller untersagt, mit seinem Abnehmer Abrede zu treffen, welche die Rechte des Lieferers in irgendeiner Weise ausschließen oder beeinträchtigen können. Der Besteller darf insbesondere keine Vereinbarungen eingehen, welche die Vorausabtretung der Forderungen an den Lieferer zunichtemachen oder beeinträchtigen. Zur Einziehung der an den Lieferer abgetretenen Forderungen bleibt der Besteller auch nach der Abtretung ermächtigt. Die Befugnis des Lieferers die Forderungen selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt, jedoch verpflichtet sich der Lieferer die Forderungen nicht einzuziehen, solange der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt. Der Lieferer kann verlangen, dass der Besteller ihm die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und dem Schuldner die Abtretung mitteilt. Wird der Liefergegenstand mit anderen Waren, die dem Lieferer nicht gehören, weiterverkauft, so gilt die Forderung des Bestellers gegen den Abnehmer in Höhe des zwischen Lieferer und Besteller vereinbarten Liefervertrages als abgetreten. Für den Fall, dass der Zweitkäufer nicht sofort bar bezahlt, hat der Käufer uns das verlängerte Eigentum vorzubehalten.
6.4 Kommt der Besteller in Zahlungsverzug oder kommt der Besteller seinen sonstigen Verpflichtungen aus dem Eigentumsvorbehalt nicht nach, können wir die Vorbehaltsware vom Besteller herausverlangen. In der Rücknahme der Vorbehaltsware durch uns liegt – soweit das Verbraucherkreditgesetz nichts anderes bestimmt - kein Rücktritt vom Vertrag vor. Rücknahmekosten trägt der Besteller.
6.5 Der Eigentumsvorbehalt des Lieferers ist in der Weise bedingt, dass mit der vollen Bezahlung seiner Forderungen das Eigentum an der Vorbehaltssache ohne weiteres auf den Besteller übergeht und die abgetretenen Forderungen ihm zustehen.

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7. Gewährleistung und Reklamationen

7.1 Unsere Gewährleistung erstreckt sich nach unserer Wahl auf Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Schlägt dies fehl, kann Herabsetzung der Vergütung oder nach Wahl des Kunden Rückgängigmachung des Vertrages verlangt werden.
7.2 Beanstandungen jeglicher Art (z.B. defekte Ware, fehlerhafte Rechnung, etc) werden nur berücksichtigt, wenn sie uns innerhalb von 8 Tagen nach Eingang der Ware – bei verborgenen Mängeln nach ihrer Entdeckung, spätestens jedoch 6 Monate nach Erhalt der Ware – angezeigt werden.

7.3 Wir sind berechtigt, gerügte Ware am Kundensitz zu überprüfen oder Übersendung an uns zu verlangen, anfallende Transportkosten werden bei berechtigt gerügter Ware in angemessener Höhe erstattet (Grundlage sind unsere aktuellen Transportpreise). Ein allgemein gültiges Rückgaberecht laut Teleabsatzgesetz gilt aufgrund der rein gewerblichen Geschäftsbasis nicht.
7.4 Die Erstattung von Portokosten ist nur dann möglich, wenn die Ware frei an uns gesendet wurde (unfrei gesendete Ware nehmen wir ausdrücklich nicht an) und ein eindeutiger Gewährleistungsanspruch besteht.
7.5 Bei elektronischen Geräten bitten wir vor Zusendung eine genaue Prüfung, sowie eine neue Tarierung des Gerätes. Kalibrierung und Tarierung sind vom Gewährleistungsanspruch ausgenommen. Solche Wareneinsendungen haben keinen Anspruch auf Erstattung der Transportkosten. Bitte im Gewährleistungsfall genau Garantiescheine der Hersteller beachten und gegebenenfalls den Verbraucher direkt an den Hersteller verweisen.

8. Schadenersatzforderungen

8.1 Der Besteller hat unter Ausschluss weitergehender Rechte gegen uns ein Rücktrittsrecht im Falle der Unmöglichkeit der Leistung, wenn uns grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zur Last fällt.
8.2 Alle etwaigen Schadenersatzansprüche gegen uns aus jedwedem Rechtsgrund, sowohl vertraglicher, als auch außervertraglicher Art, soweit nichts anderes bestimmt ist, sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit der Schaden durch Vorsatz entstanden ist.
8.3 Eine Schadenersatzhaftung aus dem Vertrag ist auf den Schadensbetrag beschränkt, der im Zeitpunkt des Vertragsschlusses als Folge der Pflichtverletzung für uns erkennbar war.
8.4 Ansprüche gegen uns aus unerlaubter Handlung unterliegen allen Beschränkungen, denen vertragliche Schadenersatzansprüche unterliegen. Für Anwendungen oder Eigenschaften der einzelnen Produkte, die nicht ausdrücklich in unseren Katalogen, technischen Datenblättern, Bedienungs-, Installations- und Wartungshinweisen zugesichert oder durch andere Aussagen unsererseits bestätigt werden, besteht weder für die Ware, noch für Folgeschäden ein Ersatz oder Garantieanspruch, gleich ob es sich um Personen- oder Sachschäden handelt. In diesem Fall besteht auch im Sinne der Produkthaftpflicht kein Anspruch gegen den Lieferer.
8.5 Soweit Schadenersatzansprüche ausgeschlossen bzw. beschränkt sind, gilt dies auch hinsichtlich der persönlichen Haftung unserer gesetzlichen Vertreter, Arbeitnehmer und Erfüllungsgehilfen.

9. Gerichtsstand

9.1 Erfüllungsort und Gerichtsstand ist 70192 Stuttgart. Dies gilt auch, wenn der Kunde nicht Vollkaufmann ist und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland besitzt.
9.2 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

10. Warenrücknahme

Grundsätzlich liefern wir nicht auf Kommission. Die Rücknahme bereits gelieferter und berechneter Ware, erfolgt nur auf ausdrückliche Genehmigung unsererseits. Wir behalten uns vor, 20% des Warennettowertes als Kosten für die Wiedereinlagerung zu berechnen.

11. Unterlagen

Zeichnungen, Unterlagen, Entwürfe, Kataloge, Prospekte und Kostenvoranschläge, sowie alle der Firma zugehörigen Identifikationsmerkmale, bleiben in unserem Eigentum. Ohne unsere Zustimmung dürfen diese weder vervielfältigt, noch Dritten zugänglich gemacht werden. Mit Angeboten versandte Unterlagen sind unverzüglich an uns zurückzugeben, falls ein Vertrag nicht zustande kommt.

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12. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne der vorstehenden Klauseln unwirksam sein oder werden, so ist die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, anstelle der unwirksamen Bestimmungen eine solche zu vereinbaren, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Bei anderslautenden Vereinbarungen gilt in jedem Fall der Punkt 6 dieser Vereinbarung als vereinbart.